Gstarsoft-Softwarelizenzvereinbarung
Zuletzt aktualisiert am 1. September 2022
Gültig ab 1. September 2022
Gstarsoft Co., Ltd. („Gstarsoft“) lizenziert Ihnen die Software nur unter der Bedingung, dass Sie alle Bedingungen dieser SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG akzeptieren.
AUFMERKSAMKEIT:
Lesen Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. Die Nutzung der Software unterliegt den unten aufgeführten Bedingungen von Gstarsoft. Durch die Nutzung der Software erklären Sie sich auch mit den Lizenzbedingungen einverstanden. Wenn Sie die Lizenzbedingungen nicht akzeptieren, sollten Sie „Abbrechen“ wählen, um die Installation abzubrechen. Geben Sie die Software, das Softwarepaket und alle anderen im Paket enthaltenen Artikel innerhalb von 30 Tagen nach der Testversion oder vor Bereitstellung des Lizenzcodes aus Ihrem Kauf an den Ort zurück, an dem Sie sie erworben haben, und erhalten Sie eine volle Rückerstattung. Wenn die Software mit einem anderen Produkt gebündelt ist, können Sie das gesamte unbenutzte Produkt gegen eine volle Rückerstattung zurückgeben.
URHEBERRECHTE UND WARENZEICHEN:
DWG FastView Pro wurde von Gstarsoft Co., Ltd. entwickelt und ist durch das Urheberrecht und internationale Verträge geschützt, wie in der Lizenzvereinbarung beschrieben. Der Quellcode des DWG FastView Pro-Programms unterliegt dem Urheberrecht von Gstarsoft Co., Ltd..
1. LIZENZGEWÄHRUNG
1.1 Lizenzgewährung
Gstarsoft gewährt Ihnen die nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, beschränkte Lizenz zur Nutzung einer Lizenz des Softwareprodukts auf einem einzelnen Computer, vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. Unter „Nutzung“ versteht man das Installieren, Laden, Ausführen oder Anzeigen der Software. Es ist Ihnen nicht möglich, die Software zu ändern oder Lizenz- oder Steuerungsfunktionen zu deaktivieren.
1.2 Standalone-Version
Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem einzelnen Computer installieren und darauf zugreifen, der jedoch nicht so mit einem Netzwerk verbunden sein darf, dass mehr als ein Benutzer auf eine Kopie der Software zugreifen, sie hochladen, bedienen, anzeigen oder anderweitig erstellen oder nutzen kann . Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software gleichzeitig auf einem anderen Computer zu installieren oder darauf zuzugreifen.
1.3 Netzwerkversion
Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem Speichergerät, beispielsweise einem Netzwerkserver, installieren, darauf zugreifen und sie verwenden, um das Softwareprodukt auf Ihren Computern nur über ein internes Netzwerk zu verwenden. Die Software kann auf anderen Computern oder auf einem einzelnen Computer als Mehrbenutzerinstallation installiert werden oder von diesen aus aufgerufen werden, sofern die maximale Anzahl gleichzeitiger Benutzer die zulässige Anzahl nicht überschreitet. Sie müssen alle Benutzer des Softwareprodukts über die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung informieren.
1.4 Testversion
Wenn die Software als Demonstrations-, Evaluierungs-, Testversion oder nicht für den Weiterverkauf vorgesehene Version („Evaluierungsversion“) gekennzeichnet ist, dürfen Sie sie nicht für Wettbewerbsanalysen oder kommerzielle, berufliche oder gewinnorientierte Zwecke verwenden. Die Testversion darf nur für einen Testzeitraum von dreißig (30) Tagen installiert werden.
1.5 Lizenzcode
Wenn für diese Software ein Lizenzcode erforderlich ist, müssen Sie Ihren Kauf dieser Software bei Gstarsoft registrieren, bevor Ihnen ein Lizenzcode ausgestellt wird.
1.6 Kopien
Sie dürfen die Software nur einmal zu Archivierungszwecken kopieren oder bearbeiten. Sie dürfen die Software nicht auf ein Bulletin Board oder ähnliche Systeme kopieren.
1.7 Lizenzgebühren
Die von Ihnen gezahlten Lizenzgebühren werden unter Berücksichtigung der im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährten Lizenzen gezahlt.
Sofern nicht anders angegeben, haben Sie nur für den Wert einer Festplatte bezahlt. Wenn Sie es gekauft haben oder eine autorisierte Sicherungskopie verwenden, erteilen wir Ihnen als Herausgeber und Entwickler hiermit die Lizenz, diese Software jeweils auf einer Festplatte zu verwenden. Sofern Sie keine zusätzliche Lizenz erworben haben, dürfen Sie diese oder Teile davon nicht auf dem Laufwerkssystem eines Netzwerkservers installieren.
Wenn Ihre Festplatte nicht bootfähig ist, müssen Sie eine andere Software erwerben, damit Sie die Datenwiederherstellung der ursprünglichen Festplatte durchführen können.
Um den Kauf einer anderen Software zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, eine weitere separate Festplatte bereitzuhalten, auf der Windows und DWG FastView Pro ständig installiert sind, damit Sie diese als Master-Laufwerk für die Wiederherstellung von Daten des ursprünglichen Ziellaufwerks verwenden können. Ohne die Lizenz dürfen Sie die Datenwiederherstellungsdienste für andere Festplattenlaufwerke nicht durchführen. Darüber hinaus dürfen Sie die kommerziellen Datenwiederherstellungsdienste nicht durchführen, ohne für die entsprechende Lizenz zu bezahlen.
2. SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN UND ÜBERTRAGUNG
Gstarsoft kann Ihnen Kunden- und technische Supportleistungen im Zusammenhang mit der Software („Supportleistungen“) anbieten. Die Gstarsoft-Richtlinien und -Programme der Supportdienste werden im Benutzerhandbuch, in der elektronischen Dokumentation und/oder in anderen von Gstarsoft bereitgestellten Materialien beschrieben. Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen im Rahmen der Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil des Softwareprodukts und unterliegt den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. In Bezug auf alle technischen Informationen, die Sie Gstarsoft im Rahmen der Supportleistungen zur Verfügung stellen, kann Gstarsoft diese Informationen für seine Geschäftszwecke verwenden, einschließlich Produktsupport und -entwicklung. Es ist Ihnen nicht gestattet, die gesamte Software oder Benutzerdokumentation oder die in dieser Vereinbarung gewährten Rechte ganz oder teilweise an andere Personen zu verteilen, zu vermieten, zu verleihen, zu leasen, zu verkaufen, unterzulizenzieren oder anderweitig zu übertragen.
3. UPGRADES
Wenn die Software als „Upgrade“ gekennzeichnet ist, sollten Sie über eine ordnungsgemäße Lizenz zur Nutzung eines Produkts verfügen, das von Gstarsoft als für das Upgrade berechtigt identifiziert wurde, um das Softwareprodukt nutzen zu können. Ein als Upgrade identifiziertes Softwareprodukt ersetzt oder ergänzt (und deaktiviert möglicherweise) das Produkt, das die Grundlage für Ihre Berechtigung zum Upgrade bildete. Wenn es sich bei dem Softwareprodukt um ein Upgrade einer Komponente eines Pakets von Softwareprogrammen handelt, das Sie als einzelnes Produkt lizenziert haben, darf das Softwareprodukt nur als Teil dieses einzelnen Produktpakets verwendet und übertragen werden und darf nicht für die Verwendung auf mehr als getrennt werden ein Computer.
4. ZERLEGUNG ODER ENTSCHLÜSSELUNG
Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren. Sie dürfen die Software nicht entschlüsseln, es sei denn, die Entschlüsselung ist ein notwendiger Teil des Betriebs der Software.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE
Gstarsoft garantiert ausschließlich zu Ihrem Vorteil für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Lizenzvereinbarung (als „Garantiezeitraum“ bezeichnet), dass die Programmdisketten oder CD-ROMs, auf denen die Software enthalten ist, frei von Fehlern sind Material- und Verarbeitungsfehler. Gstarsoft garantiert außerdem ausschließlich zu Ihrem Vorteil, dass das Programm während der Garantiezeit im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Funktionsspezifikationen im Benutzerhandbuch funktioniert. Wenn während der Garantiezeit ein Fehler am Programm auftritt, können Sie das Programm zum Austausch an Gstarsoft zurücksenden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Vorstehende Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel im Falle einer Verletzung der im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Garantien durch Gstarsoft darstellt. Mit Ausnahme der oben dargelegten Garantien werden das Programm und die darin enthaltene Software „wie besehen“ lizenziert. Und Gstarsoft lehnt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich und ohne Einschränkung aller stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
6. ANWENDBARES RECHT
Diese Lizenzvereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Volksrepublik China erstellt und geregelt.
7. Prozesskosten
Wenn eine Partei im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung Klage gegen die andere Partei in Bezug auf den Vertragsgegenstand erhebt, ist die obsiegende Partei berechtigt, zusätzlich zu allen anderen gewährten Rechtsbehelfen angemessene Anwaltsgebühren und Kosten für ihren Rechtsstreit zurückzufordern.
8. GÜLTIGKEIT
Sollte ein zuständiges Gericht eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung für nichtig oder nicht durchsetzbar erklären, hat diese Erklärung keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung.
9. KEIN VERZICHT
Das Versäumnis einer Partei, die hierin gewährten Rechte durchzusetzen oder im Falle eines Verstoßes gegen die andere Partei Maßnahmen zu ergreifen, gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder Folgemaßnahmen im Falle künftiger Verstöße .
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Urheberrecht©2023 Gstarsoft Co., Ltd.
